Fahrgastrechte:
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Die Pflichten der
Fahrgäste:
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Der Taxifahrgast hat ein Recht auf: |
Die Fahrgäste
müssen bei Benützung der Fahrzeuge folgende Bestimmungen
beachten und den sich darauf beziehenden Anweisungen des
Fahrpersonals Folge leisten: |
Ein intaktes und sauberes Fahrzeug. |
a) Die Fahrgäste haben
alles zu vermeiden, was die Sicherheit des Verkehrs gefährden
könnte, insbesondere: |
Einsicht in die Betriebsordnung, den Stadtplan, das Straßenverzeichnisses und den gültigen Taxitarif |
-
mit
dem Lenker während der Fahrt nicht mehr als nötig zu
sprechen |
Eine(n) gepflegte(n), besonnene(n) und höfliche(n)
Lenker(in). |
- den Lenker
bei der Führung des Fahrzeuges zu
behindern |
Freie Wahl der auf den Standplätzen
aufgestellten Taxis. |
- die Außentüren
während der Fahrt
eigenmächtig zu öffnen |
Gute Luft. - Dem Fahrzeuglenker ist
es untersagt während der Beförderung von Fahrgästen zu rauchen. |
-
ohne Zustimmung
des Lenkers während der
Fahrt zu rauchen. |
Der Fahrzeuglenker hat auf Anweisung
des Fahrgastes die Fenster und das Schiebedach zu schließen oder
zu öffnen (wenn die Gesundheit des Fahrers nicht gefährdet ist). |
c) Gepäcksstücke,
die - den Verkehr oder
Betrieb behindern oder
- das Fahrzeug
beschmutzen,
können von der Beförderung ausgeschlossen
werden. |
Beförderung. Außer: Personen die
betrunken sind oder eine ansteckende Krankheit haben. Personen die
erkennbare gefährliche Gegenstände oder Stoffe bei sich haben
(außer: Polizei, etc,...). Personen die den Lenker beschimpfen, randalieren oder das Fahrzeug beschmutzen oder beschädigen.
Personen die im Fahrzeug rauchen obwohl es deutlich als
"Nichtraucher Taxi" gekennzeichnet ist. |
d) Bösartige oder
beschmutzte Tiere können von der Beförderung ausgeschlossen
werden; ebenso Hunde, die keinen Maulkorb tragen. |
Beförderung von Tieren, sofern
diese nicht bösartig oder beschmutzt sind. Hunde müssen außerdem
einen Maulkorb tragen. |
e) Tiere dürfen nicht auf
Sitzplätzen untergebracht werden. |
Den kürzest möglichen Weg zum
Fahrziel.
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Bei Zuwiderhandeln
können die Fahrgäste von der Fahrt ausgeschlossen werden! |
Alleinige Benutzung des von ihm
beauftragten Taxis. |
Der Ausschluss von
der Beförderung: |
Hilfe beim Ein- und Ausladen des
Gepäcks und beim Ein- und Aussteigen sollte dies notwendig
sein (Alter, körperliche Behinderung). |
Personen, die die
Sicherheit und Ordnung des Betriebes oder die Mitfahrenden
gefährden, können von der Beförderung ausgeschlossen werden. Dies
gilt insbesondere für: |
Herausgabe des Wechselgeldes auf
einen 50 €uro - Schein. |
- Betrunkene und
Personen mit fieberhaften Infektionskrankheiten. |
Eine ordnungsgemäße Rechnung, welche
insbesondere die Angaben der Wegstrecke, des Fahrpreises, des
Taxikennzeichens, den Stempel des Gewerbetreibenden und die
Unterschrift des Taxilenkers enthält. |
- Personen, die den
Lenker beschimpfen, im Fahrzeug randalieren oder das
Fahrzeug beschmutzen oder beschädigen. |
Freie Sicht auf den
Fahrpreisanzeiger. |
- Personen, die
erkennbar gefährliche Gegenstände oder Stoffe mit sich
führen (ausgenommen Sicherheitswachbeamte, etc.) |
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