Rechte und Pflichten:

 


Aktuell: PDF Dokument:  Taxi Betriebsordnung 2010
[Falls der Download nicht funktioniert: Rechtsklick und Speichern unter...]
 

Fahrgastrechte:
 
Die Pflichten der Fahrgäste:
 
Der Taxifahrgast hat ein Recht auf: Die Fahrgäste müssen bei Benützung der Fahrzeuge folgende Bestimmungen beachten und den sich darauf beziehenden Anweisungen des Fahrpersonals Folge leisten:
Ein intaktes und sauberes Fahrzeug. a) Die Fahrgäste haben alles zu vermeiden, was die Sicherheit des Verkehrs gefährden könnte, insbesondere:
Einsicht in die Betriebsordnung, den Stadtplan, das Straßenverzeichnisses und den gültigen Taxitarif - mit dem Lenker während der Fahrt nicht mehr als nötig zu sprechen
Eine(n) gepflegte(n), besonnene(n) und höfliche(n) Lenker(in). - den Lenker bei der Führung des Fahrzeuges zu behindern
Freie Wahl der auf den Standplätzen aufgestellten Taxis. - die  Außentüren während der Fahrt eigenmächtig zu öffnen
Gute Luft. - Dem Fahrzeuglenker ist es untersagt während der Beförderung von Fahrgästen zu rauchen. - ohne Zustimmung des Lenkers während der Fahrt zu rauchen.
Der Fahrzeuglenker hat auf Anweisung des Fahrgastes die Fenster und das Schiebedach zu schließen oder zu öffnen (wenn die Gesundheit des Fahrers nicht gefährdet ist). c) Gepäcksstücke, die

- den Verkehr oder Betrieb behindern oder
- das Fahrzeug beschmutzen,

können von der Beförderung ausgeschlossen werden.

Beförderung. Außer: Personen die betrunken sind oder eine ansteckende Krankheit haben. Personen die erkennbare gefährliche Gegenstände oder Stoffe bei sich haben (außer: Polizei, etc,...). Personen die den Lenker beschimpfen, randalieren oder das Fahrzeug beschmutzen oder beschädigen. Personen die im Fahrzeug rauchen obwohl es deutlich als "Nichtraucher Taxi" gekennzeichnet ist. d) Bösartige oder beschmutzte Tiere können von der Beförderung ausgeschlossen werden; ebenso Hunde, die keinen Maulkorb tragen.
Beförderung  von Tieren, sofern diese nicht bösartig oder beschmutzt sind. Hunde müssen außerdem einen Maulkorb tragen. e) Tiere dürfen nicht auf Sitzplätzen untergebracht werden.
Den kürzest möglichen Weg zum Fahrziel. Bei Zuwiderhandeln können die Fahrgäste von der Fahrt ausgeschlossen werden!
Alleinige Benutzung des von ihm beauftragten Taxis.  

Der Ausschluss von der Beförderung:

Hilfe beim Ein- und Ausladen des Gepäcks  und beim Ein- und Aussteigen sollte dies notwendig sein (Alter, körperliche Behinderung). Personen, die die Sicherheit und Ordnung des Betriebes oder die Mitfahrenden gefährden, können von der Beförderung ausgeschlossen werden. Dies gilt insbesondere für:
Herausgabe des Wechselgeldes auf einen 50 €uro - Schein. - Betrunkene und Personen mit fieberhaften Infektionskrankheiten.
Eine ordnungsgemäße Rechnung, welche insbesondere die Angaben der Wegstrecke, des Fahrpreises, des Taxikennzeichens, den Stempel des Gewerbetreibenden und die Unterschrift des Taxilenkers enthält. - Personen, die den Lenker beschimpfen, im Fahrzeug randalieren oder das Fahrzeug beschmutzen oder beschädigen.
Freie Sicht auf den Fahrpreisanzeiger. - Personen, die erkennbar gefährliche Gegenstände oder Stoffe mit sich führen (ausgenommen Sicherheitswachbeamte, etc.)